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News

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Aug 24, 2010
Kategorie: Aktuelles
Erstellt von: superadmin
Osnabrück – Auf Kritik bei der Osnabrücker Friedensinitiative (OFRI) ist die fehlende Festlegung bei der New Yorker Abrüstungskonferenz auf den Abzug der letzten in Büchel lagernden Atombomben in Deutschland gestoßen. Die OFRI hatte sind an Protesten in der Eifel beteiligt und war zur Unterstützung der auch vom Bundesaußenminister vertretenen Abzugsforderung von Osnabrück nach Münster geradelt. Die noch heute akuten schrecklichen Folgen der Bombardierung von Hiroshima und Nagasaki lasse keine Alternative als die vollständige weltweite Abschaffung der Atomwaffen, so die übereinstimmende Auffassung beim jüngsten OFRI-Treffen.
Jul 17, 2010
Kategorie: Aktuelles
Erstellt von: superadmin
Leserbrief vom 17.7.2010 Johannes Bartelt
Feb 3, 2010
Kategorie: Afghanistan
Erstellt von: Afemann

Prof. Paech nahm bei OFRI rechtliche Bewertung vor
 
Osnabrück - Würde der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan als Krieg eingestuft, wäre die Bundeskanzlerin gesetzlich Oberbefehlshaberin, die Durchführung von Wahlen würde ausgesetzt, per Notstandsverfassung würden Grundrechte eingeschränkt, Festnahmen wären bis zu vier Tagen ohne gerichtlichen Beschluß möglich. Darauf wies Thomas Müller von der Osnabrücker Friedensinitiative (OFRI) zu Beginn einer rechtlichen Bewertung des Militäreinsatzes hin, die der Hamburger Professor Noman Paech vornahm.

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Veranstaltungen

Ostern

  • Next Stop New York 2010

    Next Stop New York 2010
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    Am Ostermontag 2010 brachen wir auf zu unserer Radtour "Next-Stop New York 2010".



Februar 2010

Befinden wir uns im Krieg?

Rechtliche Bewertung des deutschen Bundeswehreinsatzes in  Afghanistan

Diskussionsveranstaltung mit
Norman Paech, emeritierter Prof. für Öffentliches Recht
Mittwoch, 3. Februar 2010
20:00 Uhr
Lagerhalle Osnabrück (Rolandsmauer 26)

Mit Bundesverteidigungsminister von Guttenberg hat sich zum erstenmal ein Mitglied der Bundesregierung gewagt, von kriegsähnlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu sprechen.

Unabhängig davon, ob dieser Bundeswehreinsatz verfassungskonform zustande gekommen ist, stellen sich damit neue rechtliche Fragen, da, falls sich die Bundeswehr im Krieg befindet, viele Grundrechte eingeschränkt werden können.

Ist die Bundeskanzlerin jetzt gemäß Artikel 115 b GG Oberfehlshaberin der Streitkräfte?  Ist der Bundesrat jetzt in seinen Zuständigkeiten beschnitten, wie es Artikel 115 a Abs. 1 nahe­legt?

Können Personen beim Verdacht auf strafbare Handlungen jetzt bis zu vier Tagen willkürlich festgehalten werden?

Kann der Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden?

Wann finden die nächsten Wahlen statt? Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahl­perioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles, so Artikel 115 h, Abs. 1. Der Afghanistaneinsatz dauert schon fast ein Jahrzehnt und ein Ende ist noch nicht abzusehen.

Was ist mit den Rechten und Pflichten unserer Bundeswehrsoldaten? Müssen Sie sich nicht mehr so strengen Einsatzregeln unterwerfen wie in Friedenszeiten?

Diese und andere Fragen wollen wir zusammen mit Norman Paech diskutieren.

Einladung zur Veranstaltung als PDF-Datei

Materialien zur Veranstaltung

GRUNDGESETZ – Alle Artikel mit den Stichworten Verteidigung und Krieg


"Das schreit geradezu nach Aufklärung"

Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth über die Rechtmäßigkeit des Afghanistan-Krieges und der Frage, ob die Terroranschläge in den USA aus rechtstaatlicher Sicht ausreichend aufgeklärt wurden.

Afghanistan-Krieg, Bundeswehreinsatz und Völkerrecht

Ein Gutachten von Prof. Dr. Norman Paech zum Antrag der Bundesregierung

"Ob man es Stabilisierungseinsatz nennt oder Krieg, ist unerheblich"

Interview mit Professor Andreas Fischer-Lescano, Spezialist für Verfassungs- und Völkerrecht an der Universität Bremen

"Das gezielte Töten liegt nicht innerhalb dieses Mandats"


Wolfgang Neskovic im Gespräch mit Hanns Ostermann (Deutschlandradio Kultur)

 

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